Rentenfragen

Finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene

Nicht selten ist ein Trauerfall mit finanziellen Schwierigkeiten verbunden. Eine rechtzeitige Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Rententräger ist empfehlenswert. Gerne helfen wir Ihnen bei den Formalitäten.

Was ist eine Witwen-/Witwerrente?

Die Witwen-/Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Sie in Anspruch nehmen können. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Versicherter mindestens fünf Jahre hierin eingezahlt haben. Darüber hinaus muss die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand haben. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben unter der Berücksichtigung dieser Richtlinien ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Leistung.

Für die Beantragung der Rente verwitweter Personen sind die nachfolgenden Dokumente wichtig:

  • Personalausweis und Krankenversicherungskarte
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Rentenunterlagen beider Ehepartner
  • Kontoverbindung: Angabe BIC und IBAN-Nr.
  • Persönliche Steuer-Identifikationsnr.

Das Sterbevierteljahr wird von uns beantragt.

Was ist eine Waisenrente?

Kinder, die ihren Vater oder ihre Mutter verloren haben, haben ebenfalls einen Anspruch auf staatliche finanzielle Unterstützung. Dieser endet jedoch mit dem 27. Lebensjahr. Die Halbwaisenrente wird bei Verlust eines Elternteils in der Höhe von 10 % der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Versterben beide Elternteile, erhöht sich der Anteil auf 20 %. Voraussetzung für den Erhalt der Halbwaisen- oder Waisenrente ist außerdem, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Die Mitarbeiter der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne persönlich zur Verfügung: www.deutsche-rentenversicherung.de